Umsatzsteuersenkung - Umsetzungshilfen für Planer und Hinweise für die Abrechnung von Prüfleistungen

26.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, dass der Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) gesenkt wird.
Wie bei den Änderungen des Umsatzsteuersatzes in den vergangenen Jahren, wird es zu dem Gesetz noch einen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen geben, der bislang allerdings nur im Entwurf vorliegt.
Gemeinsam mit dem BDB, der BIngK, und dem VBI hat die BVPI von der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erste Antworten auf die dringendsten Fragen im Zusammenhang mit dem Umgang mit der abgesenkten Umsatzsteuer ausarbeiten lassen.

Praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros [PDF]

Darüber hinaus hat die BVPI-Geschäftsstelle gemeinsam mit den bundesweit sechs Bewertungs- und Verrechnungsstellen ergänzende Hinweise speziell zur Abrechnung von Prüfleistungen von Prüfingenieur*innen und Prüfsachverständigen zusammengestellt. Diese Hinweise sollen Ihnen für die Abrechnungen der Prüfleistungen ab dem 01.07.2020 helfen.

BVPI-Merkblatt zur Mehrwertsteuerabsenkung [PDF]

Bei Unklarheiten und weitergehenden Fragen zur Gesamtthematik wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bewertungs- und Verrechnungsstelle oder an die BVPI-Geschäftsstelle.