Stellungnahme der BVPI zu Anpassungen der Musterbauordnung (MBO)

05.10.2020

Die BVPI nimmt im Rahmen der Verbändeanhörung zum aktuellen Entwurf zur Änderung der MBO Stellung.

Bezüglich der Anpassungen der §62 Abs. 1 und §63 spricht sich die BVPI gegen die Streichung der bisherigen Freistellungskataloge aus und fordert die Fachkommission auf, weiter an einem möglichst einheitlichen Freistellungskatalog zu arbeiten.

Mit der Streichung der Freistellungskataloge zieht sich die Fachkommission Bauaufsicht aus einem der wichtigsten Themenbereiche der MBO zurück und überlässt die entsprechenden Regelungen bzw. Nichtregelungen vollständig den Ländern. Von Ihrer Hauptaufgabe, nämlich gemeinsam mit den Ländern, einen möglichst einvernehmlichen Rechtsrahmen zu schaffen, zieht sie sich an dieser Stelle zurück.

Auch inhaltlich überzeugt die geplante Änderung nicht.
„Das erklärte Ziel der Genehmigungsfreistellung, nämlich die Verfahrensbeschleu-nigung, ist seit erstmaliger Einführung einer Genehmigungsfreistellung im Jahr 1990 zu keinem Zeitpunkt erreicht worden. Vielmehr hat die Genehmigungsfreistellung (mit) dazu geführt, dass die Baugenehmigungsbehörden personell massiv ausgedünnt und inhaltlich schwächer aufgestellt sind.
Die dadurch erschlossenen Kosteneinsparungen bei den Kommunen gehen einseitig zu Lasten der Bauherren, auf die mittlerweile fast vollständig die Beachtung und Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften verlagert ist. Im Gegenzug erhalten sie noch nicht einmal Rechtssicherheit, dass das jeweilge Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen
Anforderungen entspricht, denn dies sieht die Genehmigungsfreistellung nicht vor."

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier einsehen:
Stellungnahme MBO vom 29. September 2020 [PDF]