BVPI Stellungnahme zur Änderung der MVV TB

28.02.2022

Die BVPI hat sich mit einer Stellungnahme an der Verbändeanhörung zur geplanten Änderung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2022/2 beteiligt.
Im Wesentlichen spricht sich die BVPI dafür aus, den an diversen Stellen im Anhang 14 aufgenommenen Hinweis: „Alle notwendigen Angaben sind im Brandschutznachweis darzustellen", ersatzlos zu streichen.
Begründet wird dies damit, dass die geforderten Angaben nicht seitens des Brandschutzplaner zur Verfügung gestellt werden können bzw. diese erst im weiteren Planungsablauf konkretisiert werden. Der Genehmigungsprozess würde unnötig erschwert werden.

BVPI Stellungnahme zur Änderung der MVV TB [PDF]