BVPI Stellungnahme zum Entwurf des BMJ - „Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“

06.09.2024

Die BVPI begrüßt die Absichten des Bundesministeriums der Justiz, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern.
Der vorliegende Referentenentwurf zu den §§ 650a und 650o BGB n.F. ist nach Einschätzung der BVPI allerdings nur sehr bedingt geeignet, diese Zielsetzungen umzusetzen.
Die häufig und oftmals zurecht kritisierte überbordende Regulierung durch technische Normen lässt sich nicht durch die Regelungen des Entwurfes eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus beheben. Hierzu wären vornehmlich zusätzliche Bemühungen zur Vorgabe von Rahmenbedingungen für die deutschen Normungsorganisationen und entsprechende Aktivitäten auf EU-Ebene und der internationalen technischen Regulierung erforderlich. Zudem müsste der Gesetzgeber selbst durch reduzierte Anforderungen an das öffentliche Baurecht wie auch weitere Einzelgesetze, wie etwa das Gebäudeenergiegesetz, dafür sorgen, dass die Anforderungen an das Bauen reduziert werden. Solange anerkannte Regeln der Technik in Gesetzen für verbindlich erklärt oder sogar erweitert werden, wie etwa nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), helfen die vorgeschlagenen Regelungen allenfalls am Rande weiter.

zur BVPI Stellungnahme [PDF]