Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 01.01.2021

11.12.2020

Die von Bundestag und Bundesregierung mit dem Konjunkturpaket zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Frühsommer beschlossene, zeitlich befristete Senkung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % endet am 31. Dezember 2020.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann wieder der normale Umsatzsteuersatz. Was es dabei in der Baupraxis zu beachten gilt, hat die BVPI in Abstimmung mit der BIngK, dem VBI und dem BDB in der einer Übersicht zusammengestellt.

Übersicht zur Wiederanhebung der Umsatzsteuer [PDF]

Grundsätzlich können auch die im gemeinsamen Merkblatt von BVPI, BIngK, VBI und BDB vor der Steuerabsenkung am 01.07.2020 veröffentlichten praktischen Hinweise und Umsetzungshilfen aus steuerlicher Sicht sinngemäß auf die anstehende Wiederanhebung des Steuersatzes übertragen werden.

Merkblatt „Praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros" [PDF]

Im Übrigen wird ergänzend auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. November 2020 verwiesen, das weitere Erläuterungen enthält.

Schreiben des Bundesfinanzminiteriums [PDF]