Die Abrechnung der Gebühren für die bautechnische Prüfung erfolgt auf Grundlage der Gebührenverordnungen in den Bundesländern.
In den Bundesländern mit einer Bewertungs- und Verrechnungsstelle (BVS) erfolgt die Abrechnung von allen Prüfaufträgen i.d.R. durch die BVS direkt an den Bauherrn. In den Bundesländern ohne BVS rechnet die beauftragende Baurechtsbehörde die Prüfgebühren an den Bauherrn ab.
Die BVS ist eine Service-Einrichtung für die Bauherren und die Prüfingenieure für Bautechnik. Diese werden durch die BVS von Verwaltungsarbeiten entlastet, was den Bauherrn mit kürzeren Bearbeitungszeiten zugutekommt. Als neutrale Stelle, legt die BVS objektiv und unabhängig von wirtschaftlichen Interessen die Randbedingungen (anrechenbare Kosten, Bauwerksklassen, Honorarzonen etc.) gemäß den Gebührenverordnungen in den Ländern fest. Damit werden eventuelle Differenzen zwischen Bauherrn und Prüfingenieur von vornherein vermieden.
Auf Wunsch erstellt die BVS auch bereits im Voraus vorläufige Gebührenermittlungen, damit der Bauherr rechtzeitig über anfallende Gebühren informiert ist. Dieses gilt für privat erteilte Prüfaufträge ebenso wie für behördliche Prüfaufträge.
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Länder ohne BVS
Länder mit BVS
Abrechnung in den Ländern
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Übersicht
Abrechnung der Prüfleistungen in den Bundesländern als PDF-Übersicht.
Prüfer / Sachverständige für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau
BVS-EBA GmbH & Co. KG
Hintere Bleiche 38 55116 Mainz
06131 - 906 200 30 06131 - 906 200 62
info@bvs-eba.de www.bvs-eba.de
Dipl.-Ing. Karsten Loche
Es werden alle Prüfaufträge, die unter die VV Bau fallen, über die BVS-EBA abgerechnet. Aufträge an EBA-Prüfer, die nicht unter die VV Bau fallen, können ebenfalls abgerechnet werden.