BVPI - Überprüfung
BVPI - Überprüfung

Wiederkehrende Überprüfung der Standsicherheit

Auch fehlerfrei erstellte Bauwerke erfahren im Laufe der Zeit Veränderungen, die unter Umständen die Gebrauchsfähigkeit oder gar die Standsicherheit gefährden können.
Rechtzeitige Schadenserkennung bedeutet Aufrechterhalt eines erreichten Qualitätsstandards über die Dauer der Nutzung, frühzeitige Schadensbehebung bedeutet Minimierung der Schadensfolgen und Schadenskosten.

Bereits nach der Fertigstellung beginnt die Erhaltung der Bauwerke. Entsprechend bürgerlichem Gesetzbuch gilt in Deutschland eine Verkehrssicherungspflicht, die Eigentümer gesetzlich zur regelmäßigen Überprüfung und Gewährleistung der Standsicherheit und Verkehrssicherheit seiner Gebäude verpflichtet.
Nach Bauordnung „...sind bauliche Anlagen so instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden".
Der Eigentümer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung, Überprüfung und ggf. Instandsetzung) der baulichen Anlage. Dieses gilt gleichermaßen für bauliche Anlagen von privaten Eigentümern wie von Bund, Ländern und kommunalen Körperschaften.
Konkrete Hinweise, wie, von wem und in welchen zeitlichen Abständen derartige Überprüfungen durchzuführen sind, hat die Bauministerkonferenz in einem Hinweisblatt zusammengefasst und in den einzelnen Bundesländern verbindlich eingeführt.