Mitglieder können alle Prüfingenieure/Prüfsachverständigen für Bautechnik / Baustatik und für Brandschutz / vorbeugenden baulichen Brandschutz, anerkannt durch die Obersten Bauaufsichten der Länder bzw. durch das Eisenbahn-Bundesamt, werden, die Mitglied in einer vpi Landesvereinigung bzw. Mitglied in der vpi-EBA sind.
Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz erfolgt i.d.R. durch die Obersten Bauaufsichten der Bundesländer und wird durch die jeweilige Prüfverordnung geregelt.
Für die Berufung zum Prüfingenieur erfolgt nach strenge Auswahlkriterien, deren Erfüllung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind.
Wenn Sie Fragen bezüglich einer BVPI Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich bitte an die BVPI Geschäftsstelle.