Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz erfolgt i.d.R. durch die Obersten Bauaufsichten der Bundesländer und wird durch die jeweilige Prüfverordnung geregelt.
Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen. Dort obliegt die Anerkennung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Brandschutz / vorbeugender baulicher Brandschutz werden in folgenden Bundesländern anerkannt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Interessierte Bauingenieure können sich direkt an die Oberste Bauaufsicht in ihrem Bundesland und/oder den jeweiligen vpi-Landesvorsitzenden wenden.