BVPI - Qualifikation - Anerkennung
BVPI - Qualifikation - Anerkennung

Qualifikation und Anerkennung

Prüfingenieure sind fachlich hochqualifizierte Bauingenieure, die durch die Obersten Bauaufsichtsbehörden der Bundesländer eine persönliche Anerkennung und Zulassung erhalten. Prüfingenieure decken die wesentlichen Aufgabenbereiche eines konstruktiven Bauingenieurs ab. Zum einen übernehmen sie als Planer die Aufgaben eines freiberuflichen beratenden Ingenieurs, wie das Erstellen bautechnischer Nachweise und zum anderen prüfen sie bautechnische Nachweise.

Prüfingenieure/Prüfsachverständige werden für die Fachrichtungen anerkannt:

  • Massivbau
  • Stahl- und/oder Metallbau
  • Holzbau
  • Brandschutz/vorbeugender baulicher Brandschutz

Gemäß Bauprüfverordnungen der Bundesländer erfolgt die Berufung zum Prüfingenieur nach strengen Auswahlkriterien. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind insbesondere:

  • 10-jährige Berufserfahrung beim Aufstellen und Prüfen von Standsicherheitsnachweisen für Bauwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad
  • Bauleitertätigkeit als Beleg für den Praxisbezug
  • Eigenverantwortung / wirtschaftliche und fachliche Unabhängigkeit

Prüfung und Anerkennung der Prüfingenieure/Prüfsachverständigen für Standsicherheit (Massivbau, Stahl- und/oder Metallbau, Holzbau) und Brandschutz/vorbeugender baulicher Brandschutz sind in den Prüfverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.

Prüfingenieur werden

Die Anerkennung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz erfolgt i.d.R. durch die Obersten Bauaufsichten der Bundesländer und wird durch die jeweilige Prüfverordnung geregelt.

Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen. Dort obliegt die Anerkennung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen.

Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Brandschutz / vorbeugender baulicher Brandschutz werden in folgenden Bundesländern anerkannt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Interessierte Bauingenieure können sich direkt an die Oberste Bauaufsicht in ihrem Bundesland und/oder den jeweiligen vpi-Landesvorsitzenden wenden.

Mitglied werden

Mitglieder können alle Prüfingenieure / Prüfsachverständigen für Bautechnik / Baustatik und für Brandschutz / vorbeugenden baulichen Brandschutz werden.